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Ausbildungsorganisation

Die Aus- und Weiterbildungsgänge am Institut für Psychotherapie Potsdam sind modular aufgebaut. Zu Beginn Ihrer Institutsmitgliedschaft schließen Sie einen Ausbildungsrahmenvertrag mit dem Institut ab und legen den jeweiligen Aus- oder Weiterbildungsgang fest, den Sie belegen möchten. Entsprechend der Aus- und Weiterbildungsordnung des Institutes sind Sie als Institutsmitglied berechtigt, an den Veranstaltungen des von Ihnen belegten Aus- oder Weiterbildungsganges teilzunehmen und durch Bescheinigung Ihrer Teilnahme die Kriterien zur Anerkennung der einzelnen Ausbildungsmodule zu erlangen. Zum Ausbildungsabschluss bzw. für die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung müssen Sie dem Institut gegenüber den Nachweis über die vollständige Absolvierung der zum Aus- oder Weiterbildungscurriculum gehörigen Module erbringen. Die Module sind zum Teil aufeinander aufbauend konzipiert und setzen die erfolgreiche und vollständige Teilnahme an vorangegangenen Modulen voraus.

Die Theoretische Ausbildung der Ausbildungsgänge umfasst (entsprechend § 3 PsychThG-APrV) mindestens 600 Unterrichtseinheiten und erfolgt in Form von Vorlesungen (max. 1/3 der Stundenzahl der theoretischen Ausbildung), Seminaren  und praktischen Übungen (vor allem Falldarstellung in kasuistisch-technischen Seminaren).

Das Curriculum für die theoretische Ausbildung umfasst sämtliche Lehrinhalte, die Gegenstand der Anlage 1 (§ 3 Abs. 1) PsychoThG-APrV sind:

  • Grundkenntnisse in wissenschaftlich anerkannten Verfahren und Spezialkenntnisse in der vertieften Ausbildung in analytisch begründeten Verfahren (Analytische und Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie).

Darüber hinaus werden im Rahmen der obligatorischen „Freien Spitze“ am Institut für Psychotherapie Potsdam psychotherapeutische Lehrinhalte praxisorientiert vermittelt, die

  • ergänzende, psychodynamisch konzipierte Behandlungsverfahren abbilden, die bislang keine eigenständige sozialrechtliche Anerkennung gefunden haben, gleichwohl aber methodenintegrativ im Rahmen psychodynamischer Behandlungen regelmäßig eingesetzt werden.

Die Theoretische Ausbildung der curricularen Ausbildungsgänge ist in die Module I bis VI unterteilt. Die Module I bis V umfassen jeweils 200 Unterrichtseinheiten (UE)

Modul GK I

Theoretische Ausbildung Grundkenntnisse

200 UE

Modul VA II

Theoretische Vertiefte Ausbildung TP

200 UE

Modul VA III

Theoretische Vertiefte Ausbildung TP/AP

200 UE

Modul VA IV

Theoretische Vertiefte Ausbildung AP

200 UE

Modul V

Freie Spitze (obligatorisch)

200 UE

Modul VI

Freie Spitze (optionale Veranst./Zusatzleistungen)

730 Std./ (530Std.)

Die theoretische Ausbildung im Vertiefungsverfahren Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie umfasst die Module I, II, III, V und VI. Sie müssen zum Ausbildungsabschluss vollständig absolviert und nachgewiesen werden.

Die theoretische Ausbildung im Vertiefungsverfahren Analytische Psychotherapie umfasst die Module I, III, IV, V und VI. Sie müssen ebenfalls zum Ausbildungsabschluss vollständig absolviert und nachgewiesen werden.

Für die kombinierte Ausbildung TP/AP („analytisch begründete Verfahren“) bedarf es in der theoretischen Ausbildung des Nachweises der absolvierten Lehrveranstaltungen aus den Modulen I, II, III, IV, V und VI, wobei der Umfang der optionalen Zusatzleistungen der Freien Spitze aus Modul VI sich in diesem Fall um 200 Stunden reduziert.

Die Veranstaltungen innerhalb der Module der theoretischen Ausbildung sind, z.T. aufeinander aufbauend, auf mehrere Semester verteilt. Die Veranstaltungen der theoretischen Grundkenntnisse (Modul I) sind für alle Ausbildungsgänge obligatorisch und wiederholen sich jährlich, im zweisemestrigen Zyklus. Sie sind in GK I 1 und GK I 2 untergliedert. Die Veranstaltungen der Module II bis V wiederholen sich alle zwei Jahre, im viersemestrigen Zyklus. Sie sind je nach Semester mit den römischen Zahlen 1-4 untergliedert. Auf diese Weise ist hinsichtlich der Theorieveranstaltungen eine Vollzeitausbildung innerhalb von 3 Jahren (6 Semestern) zu realisieren.

Folgende Module der theoretischen Ausbildung werden in den nächsten Semestern angeboten:

Semester

Module

WS 10/11

GK I 2

VA II 4

VA III 4

VA IV 4

V 4

SS 11

GK I 1

VA II 1

VA III 1

VA IV 1

V 1

WS 11/12

GK I 2

VA II 2

VA III 2

VA IV 2

V 2

SS 12

GK I 1

VA II 3

VA III 3

VA IV 3

V 3

Die Theorieveranstaltungen werden überwiegend in Form von Blockseminaren an Wochenenden angeboten. Die Teilnahme an einer Veranstaltung ist im Studienbuch zu dokumentieren und vom Veranstaltungsleiter zu bestätigen.

Ergänzende Sonderveranstaltungen, Literaturseminare und Vorträge am Institut für Psychotherapie sind, ebenso wie die zusätzliche Teilnahme an Theorieveranstaltungen, zusätzlich nachgewiesene Praktische Tätigkeit oder Praktische Ausbildung oder auch vom Institut anerkannte externe Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der optionalen „Freien Spitze“ im Modul VI anerkennbar.

Veranstaltungsübersicht/Curriculum

Psychodynamische Psychotherapie

(Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie/Analytische Psychotherapie)

 

Neben der theoretischen Ausbildung umfasst die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten berufspraktische und eigentherapeutische Anteile. Sie sind innerhalb eines gemeinsamen, vertraglich vereinbarten Ausbildungszusammenhangs zu absolvieren.

Modul VIIa

Einzelselbsterfahrung

mind. 120 Std.

Modul VIIa1

Körperorientiert-psychodynamische Einzelselbsterfahrung

mind. 120 Std

Modul VIIb

Einzelselbsterfahrung (komb TP/AP)

mind. 240 Std.

Modul VIIIa

Einzelsupervision

mind. 50 Std.

Modul VIIIb

Einzelsupervision (komb TP/AP)

mind. 100 Std.

Modul IX

Gruppensupervision

100 Std.

Modul IXa

Gruppensupervision körperorientiert-psychodynamischer Psychotherapien

mind. 100 D-Std.

Modul Xa

Gruppenselbsterfahrung (Kandidaten bis Jg. 2008)

40 Std.

Modul Xb

Gruppenselbsterfahrung (Gruppenpsychotherapie)

80 Std.

Modul XI

Praktische Tätigkeit Psychiatrie

mind.1200 Std.

Modul XII

Praktische Tätigkeit Psychosomatik

mind. 600 Std.

Modul XIII

Praktische Ausbildung TP/AP

mind. 600 Std.

Modul XIIIa

Behandlungspraxis körperorientiert-psychodynamische Psychotherapie

mind. 600 Std.

Modul XIIIb

Praktische Ausbildung (komb TP/AP)

mind. 1000 Std.

 

Die berufspraktische Ausbildung ist in sogenannte „Praktische Tätigkeit“ (1800 Stunden psychiatrisches/psychosomatisches Praktikum) und die „Praktische Ausbildung“ (mind 600 Stunden (TP/AP) bzw. mind 1000 Stunden (TP und AP kombiniert) unterteilt.

Die praktische Tätigkeit dient dem Erwerb von Erfahrungen in der psychotherapeutischen Behandlungspraxis und differentialdiagnostischer Kompetenzen. Sie umfasst nach Ausbildungs- und Prüfungsordnung mindestens 1800 Stunden. Sie ist üblicherweise – nicht zwingend – begleitend zum theoretischen Erwerb der Grundkenntnisse zu leisten und muss einen Zeitraum von mindestens 18 Monaten umfassen.

Mindestens 1200 Stunden (Modul XI) Tätigkeit sind dabei in einer kooperierenden psychiatrischen Einrichtung zu erbringen, weitere 600 Stunden praktische Tätigkeit (Modul XII) können in einer kooperierenden psychosomatischen Einrichtung, einer kooperierenden Praxiseinrichtung („Kassenpraxis“) oder der Ambulanz des Institutes für Psychotherapie Potsdam (nach Maßgabe der Kapazitäten) geleistet werden.

Die Einrichtung für die praktische Tätigkeit in der Psychiatrie muss dabei von der Landesärztekammer zur Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie ermächtigt sein. Die 600 Stunden „Psychosomatik“ sind an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung, in der Praxis eines Arztes mit Weiterbildung in Psychotherapie oder eines Psychologischen Psychotherapeuten durchzuführen. Die praktische Tätigkeit ist ausschließlich in Einrichtungen durchzuführen, die Kooperationspartner des Instituts für Psychotherapie Potsdam sind. Eine Liste der Einrichtungen wird auf Anfrage vom Institutssekretariat zur Verfügung gestellt. Zur Anerkennung gelangen nur Nachweise praktischer Tätigkeiten, die während der vertraglich vereinbarten Ausbildung geleistet wurden. 

Die praktische Ausbildung (Modul XIII/a/b) kann nach erfolgreicher Absolvierung der Zwischenprüfung (s.u.) aufgenommen werden. Im Vertiefungsverfahren Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sind mindestens 600 Behandlungsstunden mit mindestens 10 Patientenbehandlungen durchzuführen. Dabei sind mindestens zwei Kurzzeittherapien und mindestens zwei Langzeittherapien mit mindenstens 80 Sitzungen durchzuführen. In begründeten Ausnahmefällen sind hier maximal 800 Behandlungseinheiten im Rahmen der Institutsambulanz abrechnungsfähig. Im Vertiefungsverfahren Analytische Psychotherapie und in der kombinierten Ausbildung „analytisch begründete Verfahren“ gelten umfangreichere Behandlungskontingente, die noch von der Kassenärztlichen Vereinigung zu bestätigen sind.

Alle Behandlungen werden in der Ambulanz des Institutes in Potsdam-Babelsberg durchgeführt. Die Institutsambulanz ist von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zur Durchführung psychotherapeutischer Behandlungsleistungen gegenüber Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ermächtigt. Die Behandlungen von Ausbildungskandidaten im Rahmen der Ambulanz werden von den Krankenkassen vergütet. Die Behandlungshonorare stehen nach Abzug einer Institutsabgabe für Raumkosten und Verwaltung den behandelnden Kandidaten zu. Es werden tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapien unter Supervision nach den Richtlinien und Vereinbarungen der gesetzlichen Krankenkassen zu deren Lasten durchgeführt. Die Patienten werden den Kandidaten bei entsprechender Eignung von der Ambulanzleitung nach einem klärenden Indikationsgespräch vermittelt. Mindestens zwei Behandlungen sind als Kurzzeittherapie zu beantragen. Alle Behandlungen werden unter kontinuierlicher Supervision (Modul VIIIa/b, Modul IX), durchschnittlich nach jeder 4. Behandlungsstunde, durchgeführt. Mindestens drei verschiedene Supervisoren müssen im Verlauf der Praktischen Ausbildung die Behandlungen kontrollieren. Mindestens 50 der erforderlichen Supervisionseinheiten sind als Einzelsupervision in Absprache mit dem Supervisor durchzuführen.

Einzelselbsterfahrungsleiter/Lehrtherapeut und Supervisor dürfen nicht identisch sein. Näheres zu den Regelungen und Rahmenbedingungen der Ambulanzbehandlungen ist im Ambulanzhandbuch des Institutes verbindlich niedergelegt.

Die „Lehrtherapie“/“Lehranalyse“ als Einzelselbsterfahrung (Modul VIIa) umfasst sowohl im Vertiefungsverfahren Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als auch im Verfahren Analytische Psychotherapie mindestens 120 Stunden. In der kombinierten Ausbildung (Modul VIIb) „analytisch begründete Verfahren“ umfasst die Einzelselbsterfahrung mindestens 240 Stunden.

Zwischen dem jeweiligen Einzelselbsterfahrungsleiter/Lehrtherapeuten/Lehranalytiker und dem Kandidaten dürfen keine verwandtschaftlichen, wirtschaftlichen oder dienstlichen Abhängigkeiten bestehen. Es gilt das „non-reporting-system“, d.h.. der Lehrtherapeut erteilt keine Auskünfte gegenüber Dritten. Die Einzelselbsterfahrung ist vollständig im jeweiligen Vertiefungsverfahren durchzuführen. In der kombinierten Ausbildung ist sowohl eine tiefenpsychologisch fundierte als auch eine analytische Einzelselbsterfahrung möglich.

Für Ausbildungskandidaten des Instituts für Psychotherapie Potsdam  in den Ausbildungsgängen zum Psychologischen Psychotherapeuten die Möglichkeit, neben der Approbation auch die Anerkennung als Körperpsychotherapeut/in durch die dgk/EABP zu erlangen. Dazu kann schwerpunktmäßig auch die Einzelselbsterfahrung gewählt werden. Die Theorieausbildung im Rahmen der Module I bis VI des Institutscurriculums ist als „Berufsausbildung“ seitens der dgk anerkennungsfähig. Zudem kann die Einzelselbsterfahrung mit einem körperorientiert-psychodynamischen Schwerpunkt gewählt werden.  Ab dem Wintersemester 2010 ist für alle Ausbildungsteilnehmer eine körperorientierte Gruppenselbsterfahrung integraler Bestandteil der Ausbildungscurricula und wird im Rahmen der obligatorischen „Freien Spitze“ (Modul V) durchgeführt. Sie dient als gruppenbezogene Ergänzung der Einzelselbsterfahrung.

Voraussetzung für die Aufnahme zur Ausbildung ist (nach §5Abs.2aPsychThG) der Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Studium der Psychologie (Diplom oder Master), welches die Prüfung im Fach „Klinische Psychologie“ mit einschließt. Hinzu kommen zwei kostenpflichtige Eignungsgespräche. Sollten die Eignungsgespräche zu unterschiedlichen Voten bezüglich der Aufnahme eines Kandidaten kommen, wird dem Bewerber die Möglichkeit eines entscheidenden dritten Eignungsgespräches eingeräumt. Bei Fort- und Weiterbildungen gelten gesonderte Aufnahmeregelungen.

Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten am Institut für Psychotherapie Potsdam wird  als Vollzeitausbildung (3 jährig) angeboten.

Für die Aufnahme zur Ausbildung sind ein Bewerbungsschreiben und zwei Aufnahmegespräche erforderlich. Der Ausbildungsbeginn ist ganzjährig möglich, so dass der Ausbildungsbestandteil der praktischen Tätigkeit jederzeit erfolgen kann. Die Aufnahme in die Theoriecurricula erfolgt jeweils einmal im Jahr im Januar.

Nach Erwerb der theoretischen Grundkenntnisse sowie nach mindestens relevant absolvierter Praktischer Tätigkeit besteht die Möglichkeit, sich zur institutsinternen Zwischenprüfung anzumelden und die theoretische und persönliche Eignung zur Behandlungstätigkeit in der vertieften Ausbildung zu belegen.

Voraussetzung zur Anmeldung zur Zwischenprüfung ist der Nachweis von

  • mind. 200 Stunden Theorieveranstaltungen (Modul I),
  • mind. 600 Stunden praktische Tätigkeit Modul (Modul VIIa/b),
  • mind. 50 Stunden Einzel-Selbsterfahrung/Lehrtherapie (Modul XI/XII),
  • mind. 10 Anamnesen (Dokumentationen im Rahmen der Praktischen Tätigkeit) und
  • 3 supervidierte Anamnesen (Anamnesen aus praktischer Tätigkeit)(TP/AP) /
    6 supervidierte Anamnesen bei kombinierter Ausbildung (PBV).

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