
Die Ausbildungsgänge orientieren sich an den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychTh-AprV) sowie des Psychotherapeutengesetztes (PsychTh-G). Sie bereiten auf die staatliche Abschlussprüfung zur Erlangung der Approbation vor und qualifizieren somit zur Niederlassung im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung oder zur Anstellung in institutionell-psychotherapeutischer Tätigkeit.
Im Rahmen der curricularen Ausbildungsgänge können Teile einer Zusatzqualifikation in Psychodynamischer Körperpsychotherapie mit Anerkennung durch die Deutsche Gesellschaft für Körperpsychotherapie (DGK) erworben werden.
Bewerbungen für eine Ausbildung sind jederzeit möglich.
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